Auf dieser Seite können Sie Ihr Bewerberprofil, welches sich aus Ihrem Stellengesuch, Ihren veröffentlichten Lebenslaufeinträgen, Ihren Fähigkeiten und Ihren persönlichen Daten zusammensetzt, in der Bewerberbörse veröffentlichen. Sie können darüber entscheiden, ob bei einer Veröffentlichung Ihre persönlichen Daten in der Bewerberbörse zu sehen sein sollen, oder ob Sie das Bewerberprofil anonym veröffentlichen wollen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit Ihr Bewerberprofil bei Kooperationspartnern der Bundesagentur für Arbeit zu veröffentlichen.
In diesem Bereich können Sie einen Veröffentlichungsstatus für Ihr Bewerberprofil festlegen. Durch die Vorschau sehen Sie, wie das Bewerberprofil den Arbeitgebern angezeigt wird.
Durch einen Klick auf diesen Link gelangen Sie zur Vorschau Ihres Bewerberprofils. Auf diese Weise sieht ein Arbeitgeber Ihr Bewerberprofil, wenn Sie den Veröffentlichungsstatus "Vollständige Anzeige meiner Kontaktdaten" wählen.
Durch einen Klick auf diesen Link gelangen Sie zur anonymen Vorschau Ihres Bewerberprofils. Auf diese Weise sieht ein Arbeitgeber Ihr Bewerberprofil, wenn Sie den Veröffentlichungsstatus "Anonyme Anzeige meiner Kontaktdaten" wählen.
Durch einen Klick auf diesen Link gelangen Sie zur Ansicht Ihres Stellengesuchs in der Bewerberbörse. Der Link ist nur sichtbar, wenn Ihr Stellengesuch aktuell veröffentlicht ist.
Die Veröffentlichung Ihres Alters und Ihres Geschlechts ist freiwillig. Über diese Auswahlfelder können Sie entscheiden, ob Ihr Alter und / oder Ihr Geschlecht in der Bewerberbörse angezeigt werden.
Vollständige Anzeige meiner Kontaktdaten:
Ihr Bewerberprofil wird vollständig in der Bewerberbörse angezeigt. Es werden alle Daten aus Ihrem Stellengesuch mit Ihren persönlichen Daten, wie Name und Kontaktdaten, uneingeschränkt veröffentlicht. Dieser Veröffentlichungsstatus kann nur gewählt werden, wenn Sie ein zulässiges Veröffentlichungsdatum eingegeben haben.
Anonyme Anzeige meiner Kontaktdaten:
Es werden relevanten Stelleninformationen veröffentlicht, mit Ausnahme Ihrer persönlichen Daten wie Name und Kontaktdaten. Allerdings können Sie der CALL-ME Kontaktierung zustimmen und dadurch Ihre Erreichbarkeit für den Arbeitgeber noch deutlich erhöhen. Dieser Veröffentlichungsstatus kann nur gewählt werden, wenn Sie ein zulässiges Veröffentlichungsdatum eingegeben haben.
Nicht veröffentlicht:
Ihr Bewerberprofil wird in der Bewerberbörse nicht veröffentlicht und kann demnach nicht von Arbeitgebern gefunden werden.
In dieses Eingabefeld können Sie eingeben, ab wann Ihr Bewerberprofil in der Bewerberbörse veröffentlicht werden soll.
Durch die Auswahl einer Telefonnummer im Dropdown-Menü-CALL ME, gestatten Sie Arbeitgebern, Sie trotz anonymer Veröffentlichung Ihres Stellengesuchs telefonisch zu kontaktieren. Haben Sie eine Festnetznummer und Mobilfunknummer hinterlegt, können Sie wählen, über welche der Telefonnummern Sie von Arbeitgebern kontaktiert werden können. Ihre persönliche Telefonnummer wird in diesem Fall nicht veröffentlicht. Arbeitgebern wird eine automatisch generierte Servicerufnummer angezeigt, über die Sie erreichbar sind. Wählt ein Arbeitgeber diese Servicerufnummer, wird eine Verbindung zu Ihrer persönlichen Rufnummer hergestellt. Bei einem Zustandekommen der Verbindung über die Servicerufnummer wird Ihre persönliche Rufnummer nicht an den Arbeitgeber übermittelt, auch nicht für den Fall, dass die Rufnummernunterdrückung am eigenen Telefon nicht aktiviert wurde.
Bei Anschluss einer Mailbox oder eines Anrufbeantworters wird zur Sicherstellung der eigenen Anonymität empfohlen, die Formulierung eines Ansagetextes auf Ihrer Mailbox oder Ihrem Anrufbeantworter so zu gestalten, dass Ihre Anonymität nicht aufgehoben wird.
Durch die Aktivierung der CALL-ME-Funktion in Ihrem Stellengesuch erhöhen Sie Ihre Beschäftigungschancen, da Arbeitgeber Sie im Vergleich zu einer schriftlichen Kontaktaufnahme leichter kontaktieren können und Sie keinerlei Kontaktdaten in der Bewerberbörse veröffentlichen müssen. Somit schützen Sie sich gleichzeitig gegen den Missbrauch Ihrer Daten und verhindern den Erhalt unerwünschter E-Mail-Werbung (SPAM).
Mit Ihrer Einwilligung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihr Bewerberprofil auf der Website http://www.europa.eu/eures der Europäischen Kommission zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses weitergeleitet wird. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass die Daten ebenfalls von Eures Partnern/Mitgliedern zum Zwecke der Stellenvermittlung genutzt werden. Die Einwilligung zur Übermittlung des Bewerberprofils an EURES wird im System protokolliert. Sie können jederzeit Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Bewerberprofis widerrufen.
In diesem Bereich können Sie Ihr Bewerberprofil bei Kooperationspartnern der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen. Markieren Sie dafür das Kontrollkästchen vor dem jeweiligen Kooperationspartner.
Falls Sie Ihr Bewerberprofil anonym veröffentlicht haben, werden Ihre persönlichen Daten anonym an den Kooperationspartner zusammen mit dem Status "Anonyme Anzeige meiner Kontaktdaten" übermittelt.