Der Registrierungsprozess bildet die Grundlage für die Erstellung Ihres Profils innerhalb der Jobbörse und bei allen Onlineanwendungen der Bundesagentur für Arbeit. Sie sind nun in der JOBBÖRSE und bei allen Onlineanwendungen der Bundesagentur für Arbeit registriert, haben Zugang zum angemeldeten Bereich in der Jobbörse und können sich bei allen Onlineanwendungen der Bundesagentur für Arbeit anmelden. In der Jobbörse können Sie Bewerberprofile erstellen und diese sowohl innerhalb der JOBBÖRSE als auch auf den Seiten von Kooperationspartnern veröffentlichen. Weiterhin können Sie ihre Bewerbung in der JOBBÖRSE erstellen und über die JOBBÖRSE an entsprechende Arbeitgeber versenden.
Auf dieser Seite sehen Sie Ihren Benutzernamen, den Sie für die Anmeldung in der JOBBÖRSE zusammen mit dem von Ihnen gewählten Kennwort benötigen. Innerhalb von wenigen Tagen bekommen Sie den PIN für Ihr Benutzerkonto. Erst wenn Sie das Benutzerkonto durch Eingabe des PINs freigeschaltet haben, können Sie Ihre Bewerberprofile in der JOBBÖRSE veröffentlichen.
Sollte Ihr versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis enden, sind Sie nach § 37b SGB III verpflichtet, sich unverzüglich nach Bekanntwerden der Kündigung bei der Agentur für Arbeit zu melden. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Sollten Sie Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II beantragen wollen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Träger der Grundsicherung. Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitslosmeldung nur durch persönliche Vorsprache bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Ihrem zuständigen Träger der Grundsicherung erfolgen kann. Bitte wenden Sie Sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihren zuständigen Träger der Grundsicherung.