Auf dieser Seite können Sie Kenntnisse auswählen, die Ihr Bewerber besitzen sollte. Sie bekommen eine Ergebnisliste Ihrer Suche nach Kenntnissen anhand des geforderten Berufs auf der Seite "Stelleninfo" oder anhand der geforderten Berufsausbildung auf der Seite "Anforderungen" angezeigt.
Die hier aufgeführten Kenntnisse und Fähigkeiten können Sie entsprechend der gewünschten Ausprägung nach "Grundkenntnisse", "Erweiterte Kenntnisse", "Expertenkenntnisse" und "Zwingend erforderlich" einstufen. Sie können geforderte Kenntnisse auswählen, indem Sie aus dem Auswahlfeld einen Wert wie zum Beispiel "Erweiterte Kenntnisse" wählen und anschließend auf die Schaltfläche "Übernehmen" klicken.
In diesem Bereich werden Ihnen die Kenntnisse und Fertigkeiten angezeigt, die für den geforderten Beruf gemäß seiner Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte charakteristisch sind.
In diesem Bereich werden Ihnen weitere Kenntnisse und Fertigkeiten angezeigt. Dabei handelt es sich um Kompetenzgruppen, die für das geforderte Berufsfeld gemäß seiner Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte charakteristisch sind.
Wenn Ihnen die Kenntnisse zu einer Kompetenzgruppe nicht angezeigt werden, können Sie diese durch einen Klick auf die jeweilige Ebene anzeigen lassen. Bereits ausgewählte Kenntnisse in einer Kompetenzgruppe werden durch das Symbol angezeigt.
Um eine Kenntnis auszuwählen, wählen Sie einen Wert aus dem Auswahlfeld der Kenntnis, welches sich immer direkt hinter einer Kenntnis befindet. Durch die Auswahl der jeweiligen Ausprägung legen Sie fest, wie wichtig die Anforderung dieser Kenntnis ist. Wenn es besonders wichtig für Sie ist, dass der Bewerber die Kenntnis besitzt, wählen Sie "Zwingend erforderlich" aus.
Sollten Sie die Ausprägung von Fähigkeiten auf "Zwingend erforderlich" setzen, so werden bei einer Suche anhand Ihres Stellenangebots nur Bewerber gefunden, bei denen diese Fähigkeiten mindestens "Grundkenntnisse" sind.
Durch einen Klick auf diese Schaltfläche werden alle Kenntnisse gespeichert, die Sie durch Auswahl einer Ausprägung gekennzeichnet haben. Anschließend gelangen Sie zurück zu der Seite, von der Sie die Auswahl der Kenntnisse aufgerufen haben.
Durch einen Klick auf diese Schaltfläche gelangen Sie zurück zu der Seite, von der Sie die Auswahl der Kenntnisse aufgerufen haben. Änderungen an der Auswahl der Kenntnisse werden nicht gespeichert.
Sie können eine Rückmeldung zu den Kenntnissen (z.B. bei Fragen oder Fehlern) an die Agentur für Arbeit senden. Durch einen Klick auf diesen Link gelangen Sie zur Verfassung einer Rückmeldung.