Auf dieser Seite können Sie Sprachkenntnisse über das Auswahlfeld auswählen. Die gebräuchlichsten Sprachen werden Ihnen zuerst angezeigt und alle weiteren folgen alphabetisch sortiert.
Sie können die geforderte Sprache auswählen, indem Sie aus dem Auswahlfeld einen Wert wie zum Beispiel "Zwingend erforderlich" wählen. Zu jeder Sprache können Sie angeben, wie gut diese von Ihrem Bewerber beherrscht werden sollte. Wählen Sie dazu aus dem Auswahlfeld neben einer Sprache den Wert aus, der am ehesten Ihren Anforderungen an den Bewerber bezüglich dieser Sprache entspricht.
Wenn Sie die Seite der Sprachkenntnisse über die Suche nach Bewerberprofilen aufgerufen haben, können Sie die Auswahl Ihrer Sprachkenntnisse ebenfalls auf dieser Seite ändern, in dem Sie das Kontrollkästchen vor der jeweiligen Sprache durch einen Klick markieren bzw. die Markierung wieder entfernen und anschließend auf die die Schaltfläche "Übernehmen" klicken.
Durch Markieren des Kontrollkästchens legen Sie fest, welche Sprachen zwingend in Ihrer Suche nach passenden Bewerberprofilen vorhanden sein sollen.
Durch die Auswahl der jeweiligen Ausprägung legen Sie fest, wie wichtig die Anforderung dieser Sprache in Ihrem Stellenangebot ist. Wenn es besonders wichtig für Sie ist, dass der Bewerber die Sprachkenntnis besitzt, wählen Sie "zwingend erforderlich" aus.
Durch einen Klick auf diese Schaltfläche werden die Sprachkenntnisse gespeichert. Anschließend gelangen Sie zurück zu der Seite, von der Sie die Auswahl der Sprachkenntnisse aus aufgerufen haben. Wenn Sie für eine Sprache die Ausprägung "Nicht erforderlich" wählen, wird die Sprache nicht zu den Anforderungen an einen Bewerber hinzugefügt.
Durch einen Klick auf diese Schaltfläche gelangen Sie zurück zu der Seite, von der Sie die Auswahl der Sprachkenntnisse aus aufgerufen haben. Änderungen an Ihren Sprachkenntnissen werden nicht gespeichert.
Sie können eine Rückmeldung zu den aufgelisteten Sprachen (z.B. bei Fragen oder Fehlern) an die Agentur für Arbeit senden. Durch einen Klick auf diesen Link gelangen Sie zur Verfassung einer Rückmeldung.