Auf dieser Seite können Sie Kenntnisse auswählen, die Ihr Bewerber besitzen sollte. Sie bekommen eine Ergebnisliste Ihrer Suche nach Kenntnissen angezeigt.
Die hier aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie entsprechend der gewünschten Ausprägung nach "Grundkenntnisse", "Erweiterte Kenntnisse", "Expertenkenntnisse" und "Zwingend erforderlich" einstufen. Sie können geforderte Kenntnisse auswählen, indem Sie aus dem Auswahlfeld einen Wert wie zum Beispiel "Erweiterte Kenntnisse" wählen und anschließend auf die Schaltfläche "Übernehmen" klicken.
In der Ergebnisliste Ihrer Kenntnisse können mehr als 10 Einträge angezeigt werden. Die Anzahl der Ergebnisse auf der Seite können Sie über das Auswahlfeld "Ergebnisse pro Seite" auf 10, 20, 50 oder 100 Ergebnisse auf einer Seite festlegen. Ein Aufruf der einzelnen Seiten ist über die entsprechende "Blättern-Funktionalität" rechts ober- und unterhalb der Tabelle möglich, wenn die Liste mehr Treffer beinhaltet, als auf einer Seite dargestellt werden.
Um eine Kenntnis auszuwählen, wählen Sie einen Wert aus dem Auswahlfeld der Kenntnis, welches sich immer direkt hinter einer Kenntnis befindet. Durch die Auswahl der jeweiligen Ausprägung legen Sie fest, wie wichtig die Anforderung dieser Kenntnis ist. Wenn es besonders wichtig für Sie ist, dass der Bewerber die Kenntnis besitzt, wählen Sie "Zwingend erforderlich" aus.
Sollten Sie die Ausprägung von Fähigkeiten auf "Zwingend erforderlich" setzen, so werden bei einer Suche anhand Ihres Stellenangebots nur Bewerber gefunden, bei denen diese Fähigkeiten mindestens "Grundkenntnisse" sind.
Durch einen Klick auf diese Schaltfläche werden alle Kenntnisse gespeichert, die Sie durch Auswahl einer Ausprägung gekennzeichnet haben. Anschließend gelangen Sie zurück zu der Seite, von der Sie die Auswahl der Kenntnisse aufgerufen haben.
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Sie können eine Rückmeldung zu den Kenntnissen (z.B. bei Fragen oder Fehlern) an die Agentur für Arbeit senden. Durch einen Klick auf diesen Link gelangen Sie zur Verfassung einer Rückmeldung.