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Ihr Stellenangebot/ Ihre Stellenangebotsvorlage - Veröffentlichung

Auf dieser Seite können Sie Ihr Stellenangebot in der Jobsuche veröffentlichen. Sie können darüber entscheiden, ob bei einer Veröffentlichung Ihre Unternehmensdaten im Portal der Bundesagentur für Arbeit zu sehen sein sollen, oder ob Sie das Stellenangebot anonym veröffentlichen wollen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit Ihr Stellenangebot bei Kooperationspartnern der Bundesagentur für Arbeit zu veröffentlichen.

Direkter Link zum Thema

  • Veröffentlichung in der Jobsuche
  • Veröffentlichungsstatus:
  • Veröffentlichung bei Kooperationspartnern
  • Veröffentlichung bei EURES
  • Veröffentlichung bei 'Make it in Germany'

Veröffentlichung in der Jobsuche

In diesem Bereich können Sie einen Veröffentlichungsstatus für Ihr Stellenangebot festlegen. Durch die Vorschau sehen Sie, wie das Stellenangebot den Bewerbern angezeigt wird.

Vorschau anonyme Veröffentlichung:

Durch einen Klick auf diesen Link gelangen Sie zur anonymen Vorschau Ihres Stellenangebots. Auf diese Weise sieht ein Bewerber Ihr Stellenangebot, wenn Sie den Veröffentlichungsstatus "Anonym veröffentlicht" wählen.

Vorschau nicht-anonyme Veröffentlichung:

Durch einen Klick auf diesen Link gelangen Sie zur Vorschau Ihres Stellenangebots. Auf diese Weise sieht ein Bewerber Ihr Stellenangebot, wenn Sie den Veröffentlichungsstatus "Veröffentlicht" wählen.

Ihr Stellenangebot in der Jobsuche:

Durch einen Klick auf diesen Link gelangen Sie zur Ansicht Ihres Stellenangebots in der Jobsuche. Der Link ist nur sichtbar, wenn Ihr Stellenangebot aktuell veröffentlicht ist.

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Veröffentlichungsstatus:

Die folgenden unterschiedlichen Status kann Ihr Stellenangebot aufweisen:

Veröffentlicht:

Ihr Stellenangebot wird zusammen mit dem Namen und der Anschrift Ihres Unternehmens und den Daten zur Kontaktperson für Bewerber in der Jobsuche veröffentlicht.

Anonym veröffentlicht:

Bei dem Veröffentlichungsstatus "Anonym veröffentlicht" werden alle relevanten Stelleninformationen mit Ausnahme des Firmennamens und der Anschrift Ihres Unternehmens veröffentlicht. Für Stellenangebote, für die der Vermittlungsauftrag erteilt wurde, werden anstelle der Kontaktinformationen des Ansprechpartners die Kontaktdaten Ihres Betreuers in der Agentur für Arbeit angezeigt. Der Bewerber kann sich in diesem Fall nur mit einer Nachricht über die Postfachfunktion im Portal der Bundesagentur für Arbeit mit Ihnen in Verbindung setzen, oder Ihnen eine Bewerbung über das Portal senden, sofern Sie dies auf der Seite "Kontakt" als mögliche Art der Bewerbung angegeben haben.
Für Stellenangebote, für die kein Vermittlungsauftrag erteilt wurde, ist ausschließlich die Kontaktart "Über das Portal" möglich.

Nicht veröffentlicht:

Wenn Sie ein laufendes Stellenangebot schließen möchten, setzen Sie dieses auf "Nicht veröffentlicht". Ihr Stellenangebot wird bei einer Suche nach Stellenangeboten nicht gefunden. Sie können jedoch weiterhin anhand Ihres Stellenangebots über die Schaltfläche "Anhand des Stellenangebots Bewerberprofile suchen" auf der Übersichtsseite des Stellenangebots nach geeigneten Bewerbern suchen.

Zur Löschung vorgemerkt:

Der Status "Zur Löschung vorgemerkt" besagt, dass Ihr Stellenangebot 12 Monate nach Setzen dieses Veröffentlichungsstatus gelöscht wird. In diesem Status ist eine Bewerbersuche im System nicht möglich. Sie können Ihr Stellenangebot jederzeit wieder für den Suchprozess aktivieren, indem Sie den Status auf "Veröffentlicht", "Anonym veröffentlicht" oder "Nicht veröffentlicht" ändern. Dieser Veröffentlichungsstatus wird Ihnen nicht mehr angezeigt, wenn Sie für das Stellenangebot einen Vermittlungsauftrag für die Agentur für Arbeit erteilt haben.

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Veröffentlichung bei Kooperationspartnern

In diesem Bereich können Sie Ihr Stellenangebot bei Kooperationspartnern der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen. Markieren Sie dafür das Kontrollkästchen vor dem jeweiligen Kooperationspartner.

Falls Sie Ihr Stellenangebot anonym veröffentlicht haben, werden Ihre Daten zum Unternehmen und des Ansprechpartners anonym an den Kooperationspartner zusammen mit dem Status "anonym" übermittelt.

Bitte beachten Sie: Nachdem Sie Ihr Stellenangebot zur Veröffentlichung bei einem kostenpflichtigen Kooperationspartner markiert haben, werden Sie durch den jeweiligen Kooperationspartner kontaktiert. Die konkreten Kosten bzw. Vertragsmodalitäten der Veröffentlichung Ihres Stellenangebots bei einem kostenpflichtigen Kooperationspartner werden ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Kooperationspartner vereinbart.

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Veröffentlichung bei EURES

Hier wird die europaweite Veröffentlichung von Stellenangeboten im EURES Job Mobility Portal über zwei Kontrollfelder gesteuert. Dabei ist das Kontrollfeld "Veröffentlichung EURES" bei Stellenangeboten vom Typ "Arbeit" und Typ Künstler standardmäßig aktiviert, sofern die unten genannten Voraussetzungen für den Export erfüllt sind. Eine Deaktivierung dieses Kontrollfeldes und damit der Ausschluss d.es Stellenangebotsexports nach EURES soll nur vorgenommen werden, wenn aus rechtlichen Gründen keine Staatsangehörigen anderer Länder eingestellt werden dürfen. Damit eine höhere Gewichtung der veröffentlichten Stellenangebote im EURES Job Mobility Portal erfolgt, kann zusätzlich das Kontrollfeld "besonders EURES relevant" aktiviert werden. Damit Stellenangebote an EURES exportiert werden können, muss es sich um sozialversicherungspflichtige Stellenangebote vom Typ "Arbeit", "Künstler", betriebliche "Ausbildung" oder "Praktikum/Trainee" handeln. Stellenangebote vom Typ "Ausbildung" müssen in jedem Fall betreut sein. Der Veröffentlichungsstatus muss "veröffentlicht" lauten. Lautet der Veröffentlichungsstatus "anonym veröffentlicht" oder "intern und im Portal anonym veröffentlicht", muss ein Vermittlungsauftrag erteilt worden sein. Für Stellenangebote vom Typ "Ausbildung" und "Praktikum/Trainee" ist das Kontrollfeld standardmäßig deaktiviert. Wenn der Arbeitgeber eine Veröffentlichung in EURES wünscht, soll das Kontrollfeld aktiviert werden. Wird das Stellenangebot durch die Bundesagentur für Arbeit betreut ist dieser Abschnitt für den Arbeitgeber nicht mehr editierbar.

Werden am Stellenangebot Änderungen vorgenommen, so bleibt die Markierung in den Kontrollfeldern erhalten, sofern weiterhin die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Liegt allerdings ein Verstoß gegen eine dieser Bedingungen vor (Ausnahme: Veränderung des Veröffentlichungsstatus und der Sozialversicherungspflicht), so wird die Markierung entfernt und die Veröffentlichungen in EURES gelöscht, ohne dass der Mitarbeiter gesondert über eine entsprechende Hinweismeldung informiert wird. Führt eine Änderung an einem Stellenangebot dazu, dass die oben beschriebenen Bedingungen nun erfüllt werden, so wird das Kontrollfeld "Veröffentlichung EURES" bei einem Stellenangebot vom Typ "Arbeit" automatisch markiert.

Dieser Service steht für Bewerberprofile nicht zur Verfügung.

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Veröffentlichung bei 'Make it in Germany'

Hier wird die Veröffentlichung von Stellenangeboten im Portal "Make it in Germany" über ein Kontrollfeld gesteuert. Wenn der Arbeitgeber eine Veröffentlichung im Portal "Make it in Germany" wünscht, soll das Kontrollfeld aktiviert werden. Wird das Stellenangebot durch die Bundesagentur für Arbeit betreut, oder ist der Account des Arbeitgebers nicht freigeschaltet oder deaktiviert, so ist dieser Abschnitt für den Arbeitgeber nicht mehr editierbar.

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